Psychotherapie

Nach den Empfehlungen für den Behandlungsprozess Transsexueller von 1997 sollen sich Trans* Personen in Österreich vor Beginn der offiziellen Hormoneinnahme einer mindestens ein Jahr dauernden 50-stündigen Psychotherapie unterziehen.

In den revidierten Behandlungsempfehlungen von 2014 wird kein Stundenlimit, ja nicht einmal explizite Verpflichtung zu einer Psychotherapie vorgegeben. Der/die Fallführende hat auf Basis der Diagnose festzulegen "ob und wenn ja in welchem Ausmaß eine medizinische, klinisch-psychologische oder psychotherapeutische Behandlung koexistenter psychischer und/oder sozialer Störungen angezeigt ist" (Pt. 3).

Die Psychotherapie soll zur "Verbesserung der psychischen und sozialen Situation (…) sowie die Stärkung der Identität der Patientin/des Patienten" dienen. Schließlich sind die Psychotherapien auch als eine verzögernde Anamnese konzipiert: "Sie dient nicht nur therapeutischen Zielen, sondern soll auch Teil des fortgesetzten diagnostischen Prozesses sein und die diagnostische Bewertung vertiefen."

Transsexuelle sollen sich selbst und die TherapeutInnen davon überzeugen, dass ihr unzweifelhafter Wunsch nach geschlechtsangleichenden Operationen über einen längeren Zeitraum hinweg besteht. Kate Bornstein hat dazu zynisch bemerkt, dass Transsexualität die einzige Krankheit ist, die mit Lügen behandelt wird.

Freilich, für eine Hormonfreigabe ist es heute nicht mehr notwendig, dir und dem Therapeuten vorzugaukeln, dass du schon als Baby lieber rosa/blaue Windeln wolltest. Du musst auch deine Unsicherheiten und Zweifel über deine Zukunft nicht kaschieren oder verleugnen. Gerade in der Abklärung der Ängste und Unsicherheiten liegt ein wesentlicher Wert dieser Therapie. Darüber hinaus bietet sie TransGenders, die aufgrund ihrer Geschlechtsmigration von sozialer Isolation bedroht sind, oft den einzigen Raum um sich auszusprechen. Die Therapeutin dient hier - im ursprünglichen Sinn des Wortes - als Begleiterin. Deinen Weg bestimmen und deine Probleme lösen musst du selbst.

Kosten

Sowohl für die "Therapie" als auch für die Stellungnahmen fallen Kosten an, die das Budget ganz schön belasten können. Eine Therapiestunde beispielsweise kostet zwischen € 60 und € 160. Auf Antrag leisten die Krankenkassen einen Zuschuss von € 20 bis € 30. Es besteht auch die Möglichkeit, die Therapie vollständig von der Krankenkasse finanzieren zu lassen. Dafür gibt es allerdings ein beschränktes Kontingent, das auf einzelne Therapeuten aufgeteilt wird. Um in den Genuss einer vollständig finanzierten Therapie zu kommen ist es nötig, eine Therapeutin zu finden, die noch einen Platz frei hat.

TherapeutInnenliste

Die freie Wahl einer Therapeutin ist ein wesentlicher Grundsatz für den Beginn jedes therapeutischen Prozesses. Doch es gibt eine Reihe von Therapeutinnen und Therapeuten, die sich besonders mit dem Themenbereich Transsexualität auseinandersetzen. Es kann von Vorteil sein, eine dieser Therapeutinnen zu wählen, um nicht teure Therapiezeit für die Fortbildung des Therapeuten zu verschwenden. Eine gute, speziell für Transsexuelle geschulte Therapeutin überweist die KlientInnen rechtzeitig zu den anfallenden psychologischen und psychiatrischen Tests, kennt die relevanten medizinischen und chirurgischen Verfahren und kann auch bei Konflikten im Beruf und der Familie unterstützend eingreifen.

Wir stellen hier eine Liste der Therapeutinnen mit dem Themenbereich Transsexualität zur Verfügung, verweisen aber auch auf die Besthelp-Zusammenstellung von ExpertInnen zum Thema Transsexualität. Im Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) gibt es eine eigene Arbeitsgruppe zum Themenbereich Transsexualität, deren Mitglieder regelmäßige Fortbildungen besuchen. Die jeweils aktuellste Zusammenstellung findet sich auf in der Psychotherapeutinnensuche des ÖBVP, Fachgruppe Transsexualität (Fachgruppe Transsexualität auswählen).

Anerkannte Stellungnahmen

Zur Bewilligung einer körperlichen Geschlechtsmigration müssen nach den Österreichischen Behandlungsempfehlungen zahlreiche fachärztliche Stellungnahmen vorgelegt werden. Gutachten, die oft 400 € kosten, werden nicht verlagt. Wir veröffentlichen hier einige Beispiele um einen Eindruck vermitteln, was solche Statements enthalten können.

Differentialdiagnostik

Bei der Begutachtung von Trans* Personen für die Befürwortung von Hormonbehandlung und Operationen spielt die Differentialdiagnostik eine große Rolle. Die psychiatrischen und psychologischen Untersuchungen können Transsexualität nicht diagnostizieren, sondern sollen nur ausschließen, dass das Geschlechtsunbehagen andere Ursachen hat, die einer medizinischen Behandlung entgegenstehen. Dadurch sollen Reuefälle nach irreversiblen körperlichen Eingriffen so weit als möglich vermieden werden. Hier findest du einen Text der Trans* Therapeutin Sophinette Becker, in dem sie sich kritisch mit der Differentialdiagnostik auseinandersetzt.

Links

Trans-Evidence

Ein Arbeitskreis von TransEngagierten und TransBewussten ExpertInnen im Gesundheits- und Beratungsbereich gegen die Entmündigung und Pathologisierung von Trans*Personen.

Die Rolle der Psychotherapie bei der Behandlung von Trans* Inter* Geschlechtlichkeit

Stellungnahme des Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP).

Psychotherapie – Postoperative Anliegen

Vortrag von Elisabeth Vlasich zum Salzburger "Konsensus-Treffen Transsexualität", 12.+13. November 2004, mit Analysen der von ihr bis dahin durchgeführten 120 Therapien von TransGender-Personen.

Transidentität(en)

Vortrag von Elisabeth Vlasich gehalten auf der Internationalen Fachtagung "Sexuelle Welten – Vielfalt leben", 3. und 4. Dezember 2010 / Wien.

Transsexualität - Geschlechtsidentitätsstörung" (PDF)

Eine ausführliche Publikation der deutschen Trans* Therapeutin Sophinette Becker zum Prozess des Geschlechtswechsels. Erschienen in: Götz Kockott/Eva-Maria Fahrner (Hrsg), Sexualstörungen, Thieme Verlag, 2004, S. 153-201.


 

 

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